Alle Infos rund um den

Pferdepass

Laut österreichischem Tierzuchtgesetz dürfen Equidenpässe mit Zuchtbescheinigung ausschließlich für aktive Mitglieder des zuständigen Zuchtverbands ausgestellt werden.

Die Ausstellung der Pferdepässe für American Paint Horses in Österreich erfolgt durch die AQHA Austria, die von der Paint Horse Austria (PHA) offiziell mit dieser Aufgabe beauftragt wurde.

Gebühren

Mitglieder der PHA

EUR 85,- zzgl. Postgebühren.

Nichtmitglieder

EUR 150,- zzgl. Postgebühren.

Das Pferdepass-Antragsformular und die geltenden Gebührenordnungen findet ihr auf der AQHA Website.

7‑Tage‑Regelung bei fehlender Mitgliedschaft

Sollte zum Zeitpunkt der Passbeantragung noch keine aktive Mitgliedschaft bei der Paint Horse Austria bestehen, ist die Einreichung des Passantrags zu einer erhöhten Gebühr möglich.

In diesem Fall wird von der AQHA Austria eine Bearbeitungsgebühr von EUR 65,– verrechnet.
Schließt der Passantragsteller jedoch innerhalb von 7 Tagen ab Bestätigung des Passantrags eine Mitgliedschaft bei der Paint Horse Austria ab, wird dieser Betrag in voller Höhe mit dem Mitgliedsbeitrag des aktuellen Jahres gegengerechnet.

Diese Regelung soll einen unbürokratischen Ablauf ermöglichen und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben zur Ausstellung von Equidenpässen mit Zuchtbescheinigung erfüllen.

Good to know

PHA Mitgliedsnummer anführen!

Beim Antragsformular (auf Seite 2), unbedingt die Mitgliedsnummer der PHA anführen, sonst werden die erhöhten Gebühren verrechnet! Eure Mitgliedsnummer findet ihr auf eurer PHA-Mitgliedskarte. Falls ihr eure Nummer vergessen habt, kontaktiert uns per .

Transfer abschließen!

Fohlenregistrierung und/oder APHA Transfer sind vom (Neu-)Besitzer VOR der Pferdepass Beantragung bei der APHA zu erledigen.

APHA Registrierung erforderlich!

Eine Registrierung bei der APHA ist für den Pferdepass mit Tierzuchtbescheinigung Voraussetzung. Dem Antrag bitte eine Kopie vom “Certificate of Registration” beilegen.

Info für Züchter

Ab 3 Pferdepass-Neuanträgen, die gleichzeitig bei der Austrian Quarter Horse Association einlangen, wird für PHA Mitglieder ein Rabatt gewährt.

ACHTUNG: Transponder (Chip)

Transpondernummern, die mit einer 900er Nummer beginnen, können/dürfen von der AQHA Austria nicht akzeptiert werden! Die richtige Nummer beginnt immer mit 040!

Um Verzögerungen zu vermeiden, ersuchen wir um vollständige Übermittlung aller geforderten Infos und Dokumente an die AQHA.

Antrag per Post senden an:

Austrian Quarter Horse Association
Bahnstraße 67
2801 Katzelsdorf

Auskunft betreffend Pferdepässe bei: